Vertretungsmöglichkeiten der Vorstände (Abschnitt 2) – Version: "Variante C Vertretungsmöglichkeiten 2"

(2) Ist ein Vorstandsamt vakant, kann dessen Stimmrecht durch die Versammlung delegiert werden, die für die Wahl des Vorstandsmitglieds zuständig ist.
Die Delegation erfolgt auf Antrag eines Versammlungsmitgliedes.

  1. Dieser Beschluss ist in mehrere Abschnitte aufgeteilt worden.

  2. Mit Hilfe der Steuerelemente auf der rechten Seite können Änderungsvorschläge und Kommentare für die einzelnen Abschnitte gemacht werden.